Medizinisches Lehr- und Fortbildungsinstitut für Heilpraktiker
Waldstr. 2161137 Schöneck
06187-8428
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Kontakt & Anfahrt
Die unten aufgezählten 4 Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Heilpraktikergesetz und der dazugehörigen ersten Durchführungsverordnung.
Eine Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktiker-Berufs kann durch die genannten gesetzlichen Voraussetzungen erst ab dem Lebensalter von 25 Jahren erteilt werden.
1. Lebensalter mindestens 23 Jahre
2. Abgeschlossene Schulbildung (oder Berufsausbildung)
3. Keine Vorstrafen (schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlung)
4. Freisein von Krankheiten und Leiden, die später die Ausübung der Heilkunde verhindern könnten.
Außerordentliche Mitgliedschaft in der UDH, LV Hessen e.V.